6. Die Übermittlung personenbezogener Daten an einen dritten Empfänger
Ihre personenbezogenen Daten können nur für die Personen, die mit der Gesellschaft verbunden sind, verfügbar sein, im Falle, wenn diese Daten für das Ausüben der Dienstleistungen und für die Verbesserung deren Qualität erforderlich sind. Bei jeder Übermittlung hat die Gesellschaft zudem, gemäß dieser Datenschutzerklärung die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Die Gesellschaft kann auch Ihre personenbezogenen Daten an bestimmte andere Personen ohne Ihre Zustimmung übermitteln, wenn die Übermittlung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und (oder) zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und (oder) den geltenden Rechtsvorschriften entspricht. In diesem Fall ist die Gesellschaft verpflichtet, ein angemessenes Schutzniveau der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Die Gesellschaft kann die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften offenlegen, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre Offenlegung für die Verwendung der Datenschutzerklärung, für den Schutz der Rechte, Freiheiten und des Eigentums der Gesellschaft und anderer Personen, zur Vorbereitung und Durchführung staatlicher Vorfahren erforderlich ist, und die Übermittlung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses und (oder) für Sicherheit notwendig ist.